gutbedacht
Gut bedacht · Luzern

Leistungsabgrenzung & Haftung

Wobei gutbedacht unterstützt und wo die Verantwortung bei den Auftraggebenden und den beigezogenen Fachpersonen liegt.

Art der Dienstleistung

gutbedacht, geführt von Lisamarie Brinkmann, unterstützt private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der organisatorischen Vorbereitung und Begleitung von Dachsanierungen.

Die Dienstleistungen umfassen insbesondere die Strukturierung des Vorhabens, die Budgetübersicht, die Orientierung zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungsfragen sowie die Unterstützung beim Einholen und Vergleichen von Offerten.

Die Unterstützung erfolgt auf organisatorischer und informativer Ebene und basiert unter anderem auf persönlichen Erfahrungen mit einer Dachsanierung.

Keine technische, finanzielle oder rechtliche Fachberatung

gutbedacht erbringt keine bautechnischen Planungs-, Prüfungs- oder Bauleitungsleistungen und übernimmt keine Aufgaben von Architekten, Ingenieuren, Bauleitern oder anderen qualifizierten Fachpersonen.

Ebenso erfolgen keine verbindlichen rechtlichen, steuerlichen oder finanztechnischen Beurteilungen.

Für entsprechende Fachfragen sind geeignete Fachpersonen, Behörden oder Finanzinstitute beizuziehen.

Eigenverantwortung der Auftraggebenden

Sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Dachsanierung werden eigenverantwortlich durch die Auftraggebenden getroffen.

Dies betrifft insbesondere die Auswahl und Beauftragung von Unternehmen, die Wahl baulicher Massnahmen, die Festlegung von Budgets, die Finanzierung sowie den Abschluss von Verträgen.

gutbedacht übernimmt keine Entscheidungs-, Vertretungs- oder Ausführungsverantwortung, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde.

Angaben und Informationen Dritter

Informationen zu Kosten, Fördergeldern, Finanzierungsmöglichkeiten, Terminen und gesetzlichen Anforderungen können sich ändern.

gutbedacht übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die von Dritten stammen. Massgebend sind die verbindlichen Auskünfte und Unterlagen der zuständigen Stellen.

Haftung

gutbedacht erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt.

Ein bestimmtes bauliches, finanzielles oder wirtschaftliches Ergebnis wird nicht zugesichert.

Für Entscheidungen der Auftraggebenden sowie für die Planung, Ausführung, Qualität, Kosten und Termine von Leistungen Dritter übernimmt gutbedacht keine Verantwortung, soweit diese Umstände ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs und des eigenen Verantwortungsbereichs liegen.

Eine darüber hinausgehende Haftungsbeschränkung gilt ausschliesslich im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.